<!DOCTYPE html PUBLIC "-//W3C//DTD XHTML 1.0 Transitional//EN" "http://www.w3.org/TR/xhtml1/DTD/xhtml1-transitional.dtd"> <html xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"> <head> <meta http-equiv="content-type" content="text/html; charset=iso-8859-1" /> <meta name="robots" content="all" /> <meta name="author" content="PLA Engels" /> <meta name="copyright" content="Copyright (c) 2005 Hestocon" /> <meta name="description" content="Hestocon, engineering en homologatie van voertuigen" /> <meta name="keywords" content="hestocon, engineering, and, homologation, kentekenregistratie, voertuig, voertuigen, voertuigconstructies, aanhangers" /> <title>Hestocon, Engineering - Homologation</title> <link rel="stylesheet" type="text/css" media="screen" href="../css/default.css" title="default" /> <link rel="stylesheet" type="text/css" media="print" href="../css/print.css" /> <script language="JavaScript" type="text/javascript" src="../js/default.js"></script> </head> <body> <div id="container"> <div id="shadowleft"> <div id="shadow1" class="shadow"></div> <div id="shadow2" class="shadow"></div> <div id="shadow3" class="shadow"></div> <div id="shadow4" class="shadow"></div> </div> <div id="main"> <div id="header"> <a href="index.html"><img src="../img/hestocon.gif" alt="HESTOCON" class="logo" /></a> <ul id="globalnav"> <li><a href="index.html" title="HESTOCON homepage">Home</a></li> <li><a href="activities.html" title="Über die Aktivitäten von HESTOCON">Aktivitäten</a></li> <li><a href="news.html" class="active" title="Neuigkeiten">Neuigkeiten</a></li> <li><a href="references.html" title="Referenzen">Referenzen</a></li> <li><a href="login.html" title="Login">Log-in</a></li> <li><a href="contact.html" title="Kontakt">Kontakt</a></li> <li><a href="about.html" title="&Uuml;ber HESTOCON">&Uuml;ber uns</a></li> </ul> </div> <!-- INTRO --> <div id="intro"> <div class="col1"> <div id="subnav"> <ul> <li><a href="news.html">Aktuell</a></li> <li><a href="archive.html" class="current">Archiv I</a></li> <li><a href="archive2.html">Archiv II</a> </li> <li><a href="subscribe.html">Newsletter</a> </li> </ul> </div> </div> <div class="col2"> <div id="news"> <h1>Archiv</h1> <ul> <li>29.11.2013 <a href="#artikel28">Zulassungskarte in den Niederlanden</a></li> <li>02.10.2013 <a href="#artikel27">Die Gründung der HESTOCON UK Ltd.</a></li> <li>01.11.2012 <a href="#artikel26">Fällige Nationalen Genehmigungen Anhänger / Anfrage Restbestand</a></li> <li>13.06.2012 <a href="#artikel25">Neue Vorgaben hinterer Unterfahrschutz für Anhänger Klasse O1 und O2 </a></li> <li>02.05.2012 <a href="#artikel24">EG-Richtlinie 2007/46/EG </a></li> <li>26.07.2011 <a href="#artikel23">Neues NEN-EN-ISO-9001:2008-Zertifikat</a></li> <li>08.07.2011 <a href="#artikel22">Ungültige Typzulassungen</a></li> <li>12.04.2011 <a href="#artikel21">Neue Richtlinie für Spritzschutzsysteme</a></li> </ul> </div> </div> <span class="colend">&nbsp;</span> </div> <!-- END INTRO --> <!-- CONTENT --> <div id="content"> <div class="pubdate">29.11.2013</div> <div class="article"> <a name="artikel28"></a> <h2>Zulassungskarte in den Niederlanden</h2> <br> <p> Ab 1. Januar 2014 gibt es in den Niederlanden neue Zulassungen. Der dreiteilige Fahrzeugschein aus Papier wird durch eine Zulassung im Kreditkartenformat ersetzt, die auch Zulassungskarte genannt wird. </p> <p> Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die Folgen für Ihre Zulassungsanträge bei der HESTOCON B.V. informieren. </p> <p> <b>Änderungen bei der Beantragung von Zulassungen für RDW-zertifizierte Betriebe:</b> </p> <p> Die für den Zulassungsantrag erforderlichen Informationen sind gleich geblieben. Wie bisher können Sie uns für jedes Fahrzeug eine Übereinstimmungserklärung (COC), den nationalen Aufbaucode, den Nummernschildtyp und die Adresse senden, an die das Nummernschild geschickt werden soll. </p> <p> <ul> <li> Sie erhalten jedoch andere Dokumente als bisher. Sie bekommen immer noch das gewünschte Nummernschild. Außerdem erhalten Sie dazu den Anmeldungsscode. </li> <li> Eine Zulassungskarte wird vom RDW, der niederländischen Straßenverkehrsbehörde, erst angefertigt, wenn das Fahrzeug zum ersten Mal auf Namen angemeldet wurde. </li> </ul> </p> <p> <b>Zusätzliche Änderungen, wenn Sie die Anmeldung von der HESTOCON B.V. durchführen lassen:</b> </p> <p> Das bekannte, graue RDW-Vollmachtsformular, mit dem wir derzeit das Fahrzeug auf den (Betriebs-)Namen anmelden dürfen, entfällt. Ab 1. Januar wird es durch ein digitales Formular ersetzt, das wir dem künftigen Eigentümer/Halter per E-Mail zuschicken und in dem wir die Kundendaten bereits eingetragen haben. </p> <p> <ul> <li> Ab 1. Januar 2014 müssen Sie deshalb dem Zulassungsantrag einen IHK-Auszug und eine Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers beifügen. </li> <li> Die unterzeichnete Vollmacht darf uns dann auch wieder auf digitalem Weg zurückgeschickt werden, wobei wir kontrollieren müssen, ob die Unterschrift auf dem Vollmachtsformular mit der Unterschrift im Personalausweis übereinstimmt. </li> <li> Bei Bevollmächtigung durch eine Privatperson oder einen Einmannbetrieb muss der Eigentümer/Halter persönlich erscheinen. </li> <li> Nach der Anmeldung des Fahrzeugs wird das Nummernschild und in den meisten Fällen Teil 1 des Anmeldungscodes an die von Ihnen angegebene Anschrift geschickt. </li> <li> Die Zulassungskarte wird vom RDW immer an den Eigentümer/Halter geschickt. Nur bei Leasing-Fahrzeugen kann eine abweichende Zustelladresse angegeben werden. </li> </ul> </p> <p> <b>Angaben bei Leasing oder Finanzierung:</b> </p> <p> <ul> <li> Wenn das Fahrzeug über eine Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft verkauft wird, müssen Sie dies direkt im Zulassungsantrag angeben. </li> <li> Wir werden der Leasing-Gesellschaft das amtliche Kennzeichen-Nummer nach der Beantragung der Zulassung sofort zuschicken. </li> <li> Die Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft kann dann einen "Anmeldungsantrag" aufsetzen, in dem u.a. angegeben sein muss, an wen die Zulassungskarte und an wen der Anmeldungscode geschickt werden soll. </li> </ul> </p> <p> <b>Übriges</b> </p> <p> Es kann ein paar Tage dauern, bis die Zulassungskarte empfangen wird. </p> <p> Wenn das Fahrzeug angemeldet und das Nummernschild montiert wurde, darf es in den Niederlanden bereits gefahren werden, auch wenn die Zulassungskarte noch nicht zugeschickt wurde. </p> <p> Im Ausland empfehlen wir Ihnen, bei den örtlichen Behörden nachzufragen, ob das Fahrzeug dort gefahren werden darf, bevor die Zulassungskarte vorliegt. </p> <p class="right"><span class="btn"><a href="#top" class="top">nach oben</a></span></p> </div> <span class="colend">&nbsp;</span> <div class="pubdate">02.10.2013</div> <div class="article"> <a name="artikel27"></a> <h2>Mit Stolz melden wir Ihnen die Gründung der HESTOCON UK Ltd.</h2> <br> <p> Wie Sie wissen, hat HESTOCON umfassende Erfahrung in der Betreuung von Fahrzeugherstellern in den Bereichen (europäische) Zulassungen und Fahrzeugregistrierungen. </p> <p> Um unseren Geschäftspartnern mit Sitz in England und Irland besser von Nutzen sein zu können, hat HESTOCON beschlossen, eine Niederlassung in England zu eröffnen. </p> <p> Die HESTOCON UK Ltd wurde bei Companies House in Cardiff am 27. August 2013 unter der Nummer 8665278 registriert. </p> <p> Wichtigstes Ziel der HESTOCON UK Ltd ist die Verbesserung und Erweiterung unserer Dienstleistungen für englische und irische Fahrzeughersteller im Rahmen der Richtlinie 2007/46/EG. </p> <p> Adressdaten: </p> <p> <span style="font-weight: bold;">HESTOCON UK Ltd</span></br> 6 Broadfield Court<br/> Broadfield Way<br/> Sheffield S8 0XF<br/> United Kingdom </p> <p class="right"><span class="btn"><a href="#top" class="top">nach oben</a></span></p> </div> <span class="colend">&nbsp;</span> <div class="pubdate">01.11.2012</div> <div class="article"> <a name="artikel26"></a> <h2>Fällige Nationalen Genehmigungen Anhänger / Anfrage Restbestand</h2> <br> <p> Wie bekannt gegeben in unseren Rundschreiben vom 02-05-2012, sind die Genehmigungen nach Europäische Richtlinie 2007/46/EG ab 29-10-2012 obligatorisch für jeder neu zu registrieren Anhänger. Nationale Typgenehmigungen sind ab diesem Datum verfallen. Ausnahmen sind Fahrzeuge die in der Nationalen Typgenehmigung wie "Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung" aufgenommen sind. </p> <p> Fahrzeuge die vor genanntem Datum gebaut sind, zu diesen fälligen nationalen Typgenehmigungen gehören und noch keine Registrierung haben, oder einen undatiertes Kennzeichen (ohne Eintragung) haben, können angemeldet werden in einem Restbestand. Auf Grund dieser Reglung ist es noch möglich während 18 Monaten Kennzeichen für diese Fahrzeuge zu registrieren und Eintragung zu verwirklichen. </p> <p> Prozedur in den Niederlanden ist wie folgt: </p> <ul> <li>Alle Fahrzeuge sollen aufgelistet werden, mit Erwähnung von FIN, Typprüfungsnummern, Variant(/Ausführung)Kode und Standort; <li/> <li>Der Antrag muss innerhalb zwei Woche nach Änderung der Vorschriften der RDW Abteilung "Testen" vorgelegt werden (also, auf diesen Fall bevor 12. November); </li> <li>Beurteilt wird ob eine Stichprobe notwendig ist. Normal geht es da um 3-5% des vorgelegten Restbestands. Diese Besuche sind gebührenpflichtig; </li> <li>Fahrzeuge der zugelassenen Liste des Restbestands können noch bis 18 Monaten registriert werden (also, auf diesen Fall bevor 29. April 2014); Registrierung heißt auf diesen Fall: Kennzeichenregistrierung inkl. Namenseintragung (Teile IA, IB und II) </li> </ul> <p> Die Reglung "Restbestand" gilt nur für komplett-montierten, neuen Fahrzeuge. Missbrauch des Systems führt zu Sanktionen. </p> <p> <b>HESTOCON</b> kann Ihre (Typ-) Genehmigungsanträge für Sie übernehmen, und neuen Vorgaben werden dann natürlich sofort berücksichtigt. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung. </p> <p class="right"><span class="btn"><a href="#top" class="top">nach oben</a></span></p> </div> <span class="colend">&nbsp;</span> <div class="pubdate">13.06.2012</div> <div class="article"> <a name="artikel25"></a> <h2>Neue Vorgaben hinterer Unterfahrschutz für Anhänger Klasse O1 und O2 </h2> <br> <p>Regelung R58 wird längerfristig die Richtlinie 70/221/EWG ersetzen und gilt jetzt schon für die Klassen O3/O4. <br> Ab Ende Juli 2012 ist die R58 auch für Anhänger der Kategorie O1 und O2 anzuwenden.<br> Um den neuen Vorgaben zu entsprechen, ist es bei Anhängern deren Räder über die Karosserie hinaus ragen, nicht mehr erforderlich, zusätzliche Bügel auf der Rückseite oder einen verlängerten Beleuchtungsbalken zu montieren. </p> <p> Kürzlich wurde eine Ergänzung zur ECE Regelung R58 "Hinterer Unterfahrschutz" angenommen. Mit dieser Ergänzung ist es jetzt auch möglich, diese Regelung für Anhänger der Klasse O1 und O2 zu nutzen.<br> In die Regelung werden die bestehenden Anforderungen aus der Richtlinie 70/221/EWG für Unterfahrschutze übernommen, und es werden neue Vorschriften für Anhänger eingeführt, deren Räder über die Karosserie hinaus ragen. </p> <p> Für Anhänger der Klasse O1 und O2, deren Räder mehr als zur Hälfte über die Karosserie hinaus ragen, wird zudem die Breite des Unterfahrschutzes künftig ab der inneren Reifenwand gerechnet. Der Unterfahrschutz darf dann beidseitig nicht schmaler als 10 cm in der inneren Reifenwand sein, im Gegensatz zur EWG-Richtlinie, bei der in allen Fällen ab der äußeren Reifenwand gerechnet wurde. </p> <p> <h3><b>Um den neuen Vorgaben zu entsprechen, ist es bei Anhängern deren Räder über die Karosserie hinaus ragen, also nicht mehr erforderlich, zusätzliche Bügel auf der Rückseite oder einen verlängerten Beleuchtungsbalken zu montieren.</h3></b> </p> <p>Das vorläufige Datum des Inkrafttretens dieser Änderung ist der 26. Juli 2012. </p> <p> Zur Anwendung für bestehende Typgenehmigungen müssen diese mittels einer Ergänzung entsprechend angepasst werden. </p> <p> <b>HESTOCON</b> kann Ihre (Typ-) Genehmigungsanträge für Sie übernehmen, und diese neuen Vorgaben werden dann natürlich sofort berücksichtigt. Bei Fragen zur Regelung R58 oder anderweitigem Informationsbedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung. </p> <p class="right"><span class="btn"><a href="#top" class="top">nach oben</a></span></p> </div> <span class="colend">&nbsp;</span> <div class="pubdate">02.05.2012</div> <div class="article"> <a name="artikel24"></a> <h2>EG-Richtlinie 2007/46/EG </h2> <br> <p>Für viele Fahrzeughersteller ist der 29. Oktober 2012 ein wichtiger Stichtag. <br> Ab diesem Datum müssen alle unvollständigen und vollständigen (schweren) Nutzfahrzeuge und Anhänger gemäß der EG-Richtlinie 2007/46/EG genehmigt sein.<br> Alle bestehenden nationalen Genehmigungen, die nicht auf der Grundlage dieser Richtlinie erteilt wurden, verfallen zum 29. Oktober 2012. <br> Zulassungen auf der Grundlage dieser Genehmigungen sind dann nicht mehr möglich. </p> <p>Wie dargelegt, geht es hierbei um Nutzfahrzeuge der Klasse N2 und N3, sowie die Anhänger/ Sattelanhänger der Klasse O1 bis O4. Bezüglich der Anhänger der Klasse O1, mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 0,75 Tonnen, besteht noch regelmäßig Unklarheit. <br> In Belgien, Großbritannien (alle O-Klassen) und den Niederlanden ist auch nach dem <br>29. Oktober 2012 die Zulassung für diese Anhänger nicht benötigt. Allerdings ist es nach diesem Datum untersagt, diese Anhänger zu verkaufen sowie in Betrieb zu nehmen, wenn sie nicht gemäß der EG-Richtlinie genehmigt wurden. <br> Auch für die Anhänger der Klasse O1 muss also das Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. </p> <p>Die Beantragung einer Genehmigung wird für viele Hersteller nicht die Priorität haben, die sie verdient. Einige meinen sogar, dass das Inkrafttreten noch verschoben wird.<br> Und das, während andererseits die Behörden mit Volldampf arbeiten und eine fristgerechte Abwicklung schon jetzt nicht mehr garantiert werden kann. </p> <p><h3><b>Es besteht Handlungsbedarf!</h3></b> </p> <p>Die Fremdvergabe dieser speziellen Tätigkeiten bietet Ihnen die Möglichkeit sich Ihren Prioritäten zu widmen. Zugleich können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Genehmigungsantrag möglichst reibungslos bearbeitet wird. </p> <p>HESTOCON verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung im Bereich der Beantragung von Genehmigungen in mehreren europäischen Mitgliedstaaten. Wir haben einen sehr <br>guten Ruf, und nicht selten werden Vorgänge von den zuständigen Behörden an uns weitergeleitet.<br> Zögern Sie nicht länger, sondern gewährleisten Sie, dass Sie für die Zukunft gerüstet sind. Nehmen Sie Kontakt auf oder besuchen Sie unsere Website. </p> <p class="right"><span class="btn"><a href="#top" class="top">nach oben</a></span></p> </div> <span class="colend">&nbsp;</span> <div class="pubdate">26.07.2011</div> <div class="article"> <a name="artikel23"></a> <h2>Neues NEN-EN-ISO-9001:2008-Zertifikat</h2><br> <p>HESTOCON B.V. hat von Quality Masters ein neues NEN-EN-ISO-9001:2008-Zertifikat bekommen.</p> <p>HESTOCON investiert kräftig in die Professionalisierung der Organisation, und stellt sich die Herausforderung, auch weiterhin nach Qualitätsverbesserung zu streben, wie von ISO-9001 vorgeschrieben. </p> <p><a target="_self" href="iso-certificat.html">Zertifikat ansehen</a></p> <p class="right"><span class="btn"><a href="#top" class="top">nach oben</a></span></p> </div> <span class="colend">&nbsp;</span> <div class="pubdate">08.07.2011</div> <div class="article"> <a name="artikel22"></a> <h2>Ungültige Typzulassungen </h2> <br> <p> Wenn Sie noch die Nationalen Niederländischen Typgenehmigungen (TKV/TRC) benutzen um in den Niederlanden Kennzeichen zu beantragen, bitte Achtung: </p> <p> Ab <b>10. Juli 2011</b> wird eine Änderung zur Richtlinie über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (76/756/EWG Erweiterung 2007/35) Pflicht. Mit Bezug auf (Sattel)Anhänger geht es dann hauptsachlich um Rückfahrleuchte (2 bei Länge>6m) und Auffällige Markierungen (Cat. O3 und O4). </p> <p><b>Werden Ihre Nationalen Typgenehmigungen nicht erweitert, können ab diese Datum keine Kennzeichen registriert werden!</b></p> <p>Bemerkung: Ab 10. Juli 2011 werden auch bei Einzelabnahmen die gleichen Vorschriften angewandt.</p> <p>Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.</p> <p class="right"><span class="btn"><a href="#top" class="top">nach oben</a></span></p> </div> <span class="colend">&nbsp;</span> <div class="pubdate">12.04.2011</div> <div class="article"> <a name="artikel21"></a> <h2>Neue Richtlinie für Spritzschutzsysteme</h2> <br> <p>Seit 9. April 2011 ist es verbindlich vorgeschrieben, bei neuen Leichtfahrzeugtypen die Richtlinie für Spritzschutzsysteme (Richtlinie 91/226 - 2010/19) einzuhalten.</p> <p>Diese Anforderungen aus der Richtlinie gelten ausschließlich für Neufahrzeuge. Die Richtlinie enthält die neuen Anforderungen in Bezug auf Spritzschutz- und Spritzwasservorkehrungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger der Kategorien O1 und O2 (Anhänger bis 3.500 kg) und der Kategorie N bis einschließlich 7.500 kg.</p> <p>Der Hersteller muss bei Beantragung einer neuen Typzulassung nach dem 9. April 2011 die Anforderungen berücksichtigen, die an die Anbringung von Kotflügeln und Schmutzfängern gestellt werden. Die Anlage braucht nicht mit zugelassenen Matten oder Bürsten versehen zu sein. Die Anlage hängt vom Fahrzeugaufbau ab und kann aus einem oder mehreren Kotflügeln, Fahrzeugteilen und mindestens einem Schmutzfänger pro Seite bestehen.</p> <p>HESTOCON kann Ihre (Typ)Zulassungsanträge für Sie erledigen und diese neuen Anforderungen werden dann natürlich sofort berücksichtigt.</p> <p>Sollten Sie noch Fragen zu der Richtlinie 91/226 - 2010/19 haben, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.</p> <p class="right"><span class="btn"><a href="#top" class="top">nach oben</a></span></p> </div> <span class="colend">&nbsp;</span> <!-- ADDRESS--> <div id="address"> <a href="iso-certificat.html"> <img src="../img/iso9001logo.gif" width="86" height="40" border="0" /> </a><br/> Lijndonk 4, unit 8<br/> 4825 BG Breda<br/> NIEDERLANDE<br/> <br/> Tel: +31 (0)76 572 90 00<br/> E-mail: <a href="mailto:info@hestocon.com">info@hestocon.com</a><br/> </div> <!-- END ADDRESS --> </div> <!-- END CONTENT --> <!-- FOOTER --> <div id="footer"> <div id="languagenav"> <a href="../_nl">nederlands<img src="../img/lang-nl.gif" alt="nederlands" /></a> <a href="../_en">english<img src="../img/lang-en.gif" alt="english" /></a> <a href="#" class="active">deutsch<img src="../img/lang-de.gif" alt="deutsch" /></a> <a href="../_fr/">français<img src="../img/lang-fr.gif" alt="français" /></a> </div> <div id="copyright"><a href="copyrights.html">&copy; Copyright 2005 - HESTOCON</a></div> </div> </div> <div id="shadowright"> <div id="shadow5" class="shadow"></div> <div id="shadow6" class="shadow"></div> <div id="shadow7" class="shadow"></div> <div id="shadow8" class="shadow"></div> </div> </div> <!-- Start of StatCounter Code --> <script type="text/javascript" language="javascript"> var sc_project=2007244; var sc_invisible=1; var sc_partition=18; var sc_security="da54f8ca"; </script> <script type="text/javascript" language="javascript" src="http://www.statcounter.com/counter/counter.js"></script><noscript><a href="http://www.statcounter.com/" target="_blank"><img src="http://c19.statcounter.com/counter.php?sc_project=2007244&amp;java=0&amp;security=da54f8ca&amp;invisible=1" alt="free hit counter javascript" border="0"></a> </noscript> <!-- End of StatCounter Code --> </body> </html>