Häufig gestellte Fragen

 

Einzelzulassung (niederländischer Markt)

Regelmäßig werden wir gefragt, wie bei der Einzelzulassung eines Anhängers vorzugehen sei. Für Fahrzeuge, die durch den RDW* nicht als "Spezialanhänger" eingestuft werden, gilt folgende Prozedur.

Der Antragsteller für eine Zulassungsbescheinigung vereinbart einen Prüftermin an einer der RDW-Prüfstationen. Anschließend sendet der Antragsteller die Antragskarte mit den in Frage kommenden Anlagen an die Prüfstationen. Die Unterlagen müssen wenigstens 5 Werktage vor der tatsächlichen Prüfung bei der Prüfstation vorliegen. Als Anlagen sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Garantieerklärung Maximalgewichte. Zeichnungen brauchen nicht eingereicht zu werden;
  • Genehmigtes Bremsdiagramm;
  • Genehmigung oder Testbericht für die Deichsel (sofern zutreffend);
  • Genehmigung oder Testbericht für die Stoßstange (sofern zutreffend).

Bevor die tatsächliche Zulassung erfolgen kann, wird aufgrund der Unterlagen beurteilt, ob das Fahrzeug für eine Registrierung in Frage kommt. Dabei wird u.a. kontrolliert, ob der Antrag vollständig ist und ob die beigefügten Teilzulassungen gültig und anwendbar sind. Wird der Entwurf für in Ordnung befunden, wird bei der vereinbarten Zulassungsprüfung in der RDW-Prüfstation beurteilt, ob das Fahrzeug entsprechend den vorgelegten Unterlagen hergestellt wurde und ob es die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Auch die Fahrgestellnummer wird dabei durch den RDW kontrolliert und, wenn erforderlich, angebracht.

HESTOCON kann die erforderlichen Unterlagen für Sie zusammenstellen.

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* RDW - RijksDienst Wegverkeer, das niederländische 'Zentrum für Fahrzeugtechnik und Information'

 

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