12.05.2009

Erste europäische Typzulassung für Wohnwagen


Europapremiere für Kip Nederland, HESTOCON und RDW!

Seit dem 29. April 2009 müssen Anhänger- und Wohnwagenhersteller nicht mehr in jedem EU-Mitgliedsland einzeln eine Typzulassung für neue Modelle beantragen. Für diese Hersteller bedeutet das eine enorme Erleichterung. Die Niederlande sind nach der ersten europäischen Typzulassung für Sattelzugmaschinen am 29. April nun auch bei der europaweiten Zulassung von Wohnwagen Vorreiter in Europa. Jan Sybren Boersma von der niederländischen Zulassungsbehörde RDW erteilte am 12. Mai 2009 Louw Schots, dem General Manager des niederländischen Wohnwagenbauers Kip Nederland in Hoogeveen, im Beisein von Hennie van der Heijden, Geschäftsführer von HESTOCON Engineering - Homologation, als Erster eine europäische Typzulassung für Wohnwagen.

Von links nach rechts: Louw Schots (Kip Nederland), Rob Stoof (RDW), Hennie van der Heijden (HESTOCON), Jan Sybren Boersma (RDW)

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Typzulassung

Um einen bestimmten Wohnwagentyp in den Ländern der Europäischen Union zulassen zu können, benötigen Wohnwagenhersteller eine offizielle Typzulassung. Dazu wird ein repräsentatives Fahrzeug nach verschiedenen Kriterien (u. a. Bremsen, Lichtanlage, Kupplungen) ausführlichen Tests und Kontrollen unterzogen. Mit dieser Prüfung wird beurteilt, ob das Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Bisher musste ein Hersteller in jedem einzelnen Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine eigene nationale Typzulassung beantragen. Seit dem 29. April 2009 ist eine in einem der Mitgliedsländer ausgestellte Typzulassung EU-weit gültig.

Erste europäische Typzulassung

Der RDW bot bereits frühzeitig die Möglichkeit einer nationalen Typzulassung nach der neuen europäischen Richtlinie. Kip beantragte daraufhin als erster europäischer Wohnwagenhersteller Typzulassungen nach dem neuen Modell. So konnte die niederländische Zulassungsbehörde in intensiver Zusammenarbeit mit Kip Nederland und HESTOCON Engineering - Homologation als Erste eine europäische Typzulassung für Wohnwagen erteilen, die Kip Nederland für den Wohnwagen der Marke Chateau, Typ Calista, erhielt. Die anderen Produktreihen des Herstellers werden voraussichtlich in Kürze folgen.

Mehr Effizienz

Die Möglichkeit europaweit gültiger Typzulassungen für Wohnwagen bedeutet für die Hersteller in erster Linie größere Effizienz und geringere Kosten. Zudem gelten jetzt im Prinzip in allen EU-Ländern die gleichen Anforderungen für die Zulassung, wodurch nationale Vorschriften entfallen.

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03.04.2009

Die erste Europäische Typzulassung wurde erteilt!


Welche Vorteile eine europäische Typprüfung Ihnen bieten kann, brauchen wir schon nicht mehr zu erklären:

  • Verbesserung der Exportchancen
  • Vereinfachung der Registrierungen
  • Kostenersparnis bei der Erhaltung der Typzulassungen

Viele Hersteller sehen diese Vorteile von den Verwaltungserfordernissen überschattet. Vollständig neue Richtlinien, mit denen man sich vertraut machen muss, stark veränderte Zulassungsverfahren und Registrierprozesse. Und genau auf diese Dienstleistungen hat sich HESTOCON in den vergangenen 28 Jahren spezialisiert!

Sie tun das, was Ihre Stärken sind; darüber hinaus bedienen Sie sich echter Experten.

Viele Hersteller haben dies bereits vor Ihnen getan. Dank der mehr als 300 Hersteller in aller Welt, die unsere Dienstleistungen regelmäßig in Anspruch nehmen, können wir uns jetzt bereits auf eine jahrelange Erfahrung bei der Beschaffung von Zulassungen nach europäischen Richtlinien und Vorschriften berufen. In verschiedenen europäischen Mitgliedsstaaten werden eine Anzahl EG-Zulassungen schon seit Jahren verlangt.

Diese Erfahrung hat auch dazu geführt, dass die erste, durch die Niederlande freigegebene europäische Typzulassungsnummer aufgrund eines Antrags von HESTOCON erteilt wurde. Am 30. April wird diese Zulassung definitiv erteilt und wir können mit Recht sagen:

"Unsere erste Europäische Typzulassung wurde erteilt"

Seit 1981 bearbeitet HESTOCON (Typ)Zulassungsanträge in mehreren europäischen Mitgliedsstaaten.

Dabei kann nicht gesagt werden, dass wir einen begrenzten Markt bedienen. Zu unseren regelmäßigen Kunden zählen die unterschiedlichsten Hersteller von Serien- und Massenprodukten bis hin zu manuell gefertigten Nischenprodukten, alle in Gewichtsklassen von einigen hundert Kilo bis mehr als 100 Tonnen.

Bei den verschiedenen Behörden steht der Name HESTOCON für Know-how, Sorgfalt und Professionalität.

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26.11.2008

Verbot in den Niederlanden für auflaufgebremste Drehschemelanhänger?


Kürzlich hat sich gezeigt, dass in den Niederlanden Unklarheiten bezüglich der Zulassung von Drehschemelanhängern mit Auflaufbremssystem bestehen.

International wird diese Diskussion schon seit einigen Jahren geführt, insbesondere ausgerichtet auf das Bremsverhalten in Kurven. Regelmäßig sehen wir denn auch das Gerücht erscheinen, dass ein Verbot bezüglich der Nutzung eines Auflaufbremssystems an Drehschemelanhängern schon bald in Kraft treten wird. Dies wird unter anderem durch die Tatsache verursacht, dass im ECE-Reglement R13 diese Ausschlussbestimmung bereits verankert ist; die Nutzung von Auflaufbremssystemen ist dort ausschließlich den leichten Zentralachsanhängern vorbehalten.

Für die Zulassung Ihrer Fahrzeuge wird seitens der Gesetzgebung der europäischen Mitgliedstaaten jedoch häufig auf EG-Richtlinien verwiesen. In der EG-Richtlinie zu Bremsanlagen gibt es noch kein Verbot.

Obwohl die EG-Richtlinien den ECE-Reglementen normalerweise folgen, bleibt die Richtlinie derzeit noch hinter dem Reglement R13 zurück. Es wird erwartet, dass die Ausschlussbestimmung aus dem ECE-Reglement längerfristig in die EG-Richtlinie und die Zulassungsanforderungen der europäischen Mitgliedstaaten übernommen wird, aber bislang wurden diesbezüglich noch keine Vorschläge veröffentlicht. Wird das Verbot letztendlich übernommen, so wird auf jeden Fall eine Übergangsfrist bestehen.

Somit bleiben Auflaufbremssysteme an Drehschemelanhängern im Rahmen der EG-Richtlinien einstweilen zulässig. Für zusätzliche Informationen verweisen wir auf unseren Newsletter vom 16.03.2006.

Wir hoffen, hiermit einige Unklarheiten bei Ihnen beseitigt zu haben.

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01.10.2008

Europäische Typzulassung


Fahrzeughersteller mussten lange auf die Möglichkeit warten, mit einer Fahrzeugtypprüfung ihre Fahrzeuge in ganz Europa liefern zu können. Mit der Annahme der neuen Rahmenrichtlinie 2007/46/EG scheint dieser Moment gekommen zu sein.

Ab 29. April 2009 ist es in allen Mitgliedsstaaten möglich, eine europäische Zulassung zu beantragen und zu benutzen. Danach folgt, in Phasen bis 2014, die Verpflichtung, bei einer Zulassung entsprechend dieser Rahmenrichtlinie zu arbeiten. Dies bedeutet somit, dass, je nach Kategorie, möglicherweise schon nach 2010 Ihre heutigen nationalen Zulassungen nicht mehr verwendbar sind.

Sehr vereinfacht wiedergegeben, ist das Typzulassungsverfahren das Folgende:

  • Der Hersteller muss eine Produktionskonformitätserklärung (COP) erhalten. Für die Erteilung einer COP-Erklärung ist ein funktionierendes Qualitätssystem notwendig.
  • Anschließend wird der Antrag für eine Typzulassung gemäß Richtlinie 2007/46/EG gestellt, wobei gleichzeitig nachgewiesen werden muss, dass alle zugehörigen Teilrichtlinien eingehalten wurden. Letzteres kann dadurch geschehen, dass EG-Bescheinigungen vorgelegt werden oder der Punkt in der Fahrzeugzulassung behandelt wird.
  • Wenn alle (technischen) Bestimmungen erfüllt sind, wird die Zulassung erteilt.
  • Der Hersteller liefert jedes gebaute Fahrzeug mit einer COC (Konformitätserklärung) aus. Mit diesem Dokument kann das Fahrzeug in jedem EU-Mitgliedsstaat angemeldet werden.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Ihre Exportchancen erhöhen sich, auch wenn es nur um eine begrenzte Anzahl Fahrzeuge geht.

Eine andere interessante Option besteht darin, dass die Richtlinie jetzt die Möglichkeit bietet, für mehr Kategorien eine Mehrphasenzulassung zu beantragen. Der Hersteller des Basisfahrzeugs liefert ein unvollständiges Fahrzeug, um dieses von einer oder mehreren Folgeparteien fertigbauen zu lassen. Jede Partei kann jetzt eine europäische (Typ)Zulassung für das jeweils eingebaute Teil beantragen.

Obiges braucht noch nicht zu bedeuten, dass jetzt das Ende für alle nationalen Anforderungen gekommen ist. Derzeit wird in Brüssel noch darüber beraten, welche (ergänzenden) nationalen Anforderungen Mitgliedsstaaten festlegen dürfen.

In der neuen Rahmenrichtlinie werden auch Regelungen für Kleinserien- und Einzel-Zulassungen beschrieben. Der genaue Inhalt der Verfahren bleibt den nationalen Behörden überlassen. Unter bestimmten Bedingungen sind diese Zulassungen im Übrigen zwischen den Mitgliedsstaaten durchaus übertragbar.

Die Verfahrensweisen werden im Allgemeinen von der Rahmenrichtlinie, versehen mit einer Anzahl Befreiungen, hergeleitet. Wenn Sie für einen bestimmten Gegenstand eine EG-Bescheinigung haben, muss dies natürlich akzeptiert werden.

Die Rahmenrichtlinie wird nun somit zur Richtschnur für alle künftigen Zulassungen. In einer Anzahl von Ländern werden die Anforderungen zudem erheblich strenger als die heutige Gesetzgebung. Ein Grund mehr, um jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen.

Gerne hören wir von Ihnen, ob Sie HESTOCON mit dieser Arbeit beauftragen möchten.

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19.09.2006

NEN-EN-ISO-9001:2000-Zertifikat an HESTOCON B.V. verliehen


Am 15. August 2006 wurde der HESTOCON B.V. in Breda von Quality Masters das NEN-EN-ISO-9001:2000-Zertifikat verliehen.

Im vergangenen Jahr hat HESTOCON kräftig in die Professionalisierung der Organisation investiert. Die Verliehung des NEN-EN-ISO-9001:2000-Zertifikates ist eine logische Konsequenz daraus. Für die Zertifizierung waren nur minimale Änderungen in der Organisation erforderlich, was eine Bestätigung der bisherigen Qualität darstellt. Eine der positiven Auswirkungen der Zertifizierung ist die Tatsache, dass diese insbesondere von ausländischen Großkunden als Qualitätsnachweis anerkannt wird.

HESTOCON stellt sich der Herausforderung, auch weiterhin nach Qualitätsverbesserung zu streben, wie von ISO-9001 vorgeschrieben.

Foto ansehen - Zertifikat ansehen

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19.09.2006

RDW verlangt COP für nationale Zulassungen

Ab 1. Januar 2007 wird das niederländische Kraftfahrzeugamt RDW auch die Inhaber einiger nationaler Zulassungen auf die sogenannte "Übereinstimmung der Produktion" kontrollieren. Diese Zusatzmaßnahme gilt derzeit nur für Hersteller, die eine niederländische nationale Zulassung für Bremssysteme, Lenkeinrichtungen und / oder Stoßstangen beantragt haben.

Die "Conformity of Production" (COP) ist in der Richtlinie 70/156/EWG beschrieben und soll gewährleisten, dass die zugelassenen Produkte auch tatsächlich in jedem Fall gemäß den Zulassungsspezifikationen hergestellt und montiert werden. Für den entsprechenden Nachweis ist generell ein Qualitätssystem mit Qualitätshandbuch sowie dazugehörigen Verfahrensweisen und Prüflisten erforderlich.

Nur wenn Sie über nationale niederländische Zulassungen für oben genannte Teile verfügen, die auf Ihren eigenen Namen ausgestellt wurden (also nicht, wenn Sie nur auf die Namen von Zulieferern ausgestellte Zertifikate verwenden), müssen Sie dem RDW dazu zusätzliche Unterlagen vorlegen. Was genau einzureichen ist - Antrag, Verfahrensweisen, Qualitätshandbuch - richtet sich nach den anderen Betriebszulassungen, die Ihnen eventuell bereits erteilt wurden.

Selbstverständlich kann HESTOCON den gesamten COP-Antrag für Sie übernehmen.

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19.09.2006

Änderung der Anforderungen für hintere Unterfahrschutzeinrichtungen - Update

Am 12. April 2006 berichteten wir bereits über die angenommene Änderung der Richtlinie 70/221/EWG über den hinteren Stoßstangen. Ein Grund für diese Anpassung der Richtlinie ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Dazu wurden die Kräfte verstärkt, die beim Test auf die Unterfahrschutzeinrichtung einwirken.

Neben obiger Maßnahme gelten nunmehr auch Anforderungen an Hubladebühnen, z. B.:
- Der maximale seitliche Abstand zwischen den Bauteilen der Unterfahrschutzeinrichtung und den Elementen der Hubladebühne beträgt 2,5 cm;
- Die Bauteile der Unterfahrschutzeinrichtung müssen zusammen eine wirksame Fläche von mindestens 350 cm2 aufweisen.

Bei Vorhandensein einer Hubladebühne kann das eigentliche Stoßstangenprofil aus mehreren Bauteilen bestehen. Das niederländische Kraftfahrzeugamt RDW hat uns mitgeteilt, dass es die Mindestanforderung an die wirksame Fläche für jedes Bauteil einzeln auslegen wird.

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12.04.2006

Änderung der Anforderungen für hintere Unterfahrschutzeinrichtungen per 11. September 2007

Mit Annahme der Richtlinie 2006/20/EG am 17. Februar 2006 als Anpassung der Richtlinie 70/221/EWG wurde beschlossen, die Anforderungen in Bezug auf den hinteren Unterfahrschutz oder «Stoßstangen» zu ändern.

Eine der Überlegungen bei dieser Anpassung der Richtlinie ist die Erhöhung der Sicherheit. Dies soll dadurch erreicht werden, dass die bei dem Test oder der Berechnung anzuwendenden Lasten in zwei von drei Lastfällen verdoppelt werden. Die Kräfte P1 und P3 an der Außenseite bzw. in der Mitte der Stoßstange werden von 12,5% auf 25% des technisch zulässigen Maximalgewichts erhöht.

Neben der obigen Maßnahme werden jetzt auch Anforderungen für den Fall einer Montage einer Hubladebühne beschrieben. Am auffälligsten sind dabei:
- Das max. laterale Spiel zwischen Teilen der Schutzeinrichtung und Teilen des Ladeaufzugs beträgt 2,5 cm.
- Die gemeinsamen Teile der Schutzeinrichtung müssen eine effektive Oberfläche von wenigstens 350 cm² aufweisen.

Die Richtlinie 2006/20/EG wird per 11. September 2007 für neue Typzulassungen von Fahrzeugen oder Schutzeinrichtungen als technische Einheit in Kraft treten. Ab 11. März 2010 gelten die Vorschriften für alle Neufahrzeuge oder -teile.

Ab sofort ist HESTOCON in der Lage, Unterfahrschutze entsprechend den angepassten Anforderungen zu berechnen.

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16.03.2006

ECE-Verbot von Auflaufbremssystemen für Drehschemelanhänger

Am 7. Dezember 2005 wurde eine Ergänzung zur ECE-Vorschrift R13 betreffend Bremsanlagen veröffentlicht. Mit dieser Ergänzung, die am 9. November 2005 in Kraft trat, wird die Benutzung von Auflaufbremsen an (Drehschemel)Anhängern mit schwenkbarer Zugeinrichtung verboten. Bei der Anwendung dieser ECE-Vorschrift sind Auflaufbremsen nur noch für Zentralachsanhänger zulässig.

Wichtig ist dabei, dass es sich um eine Änderung der ECE-Vorschrift handelt. Wenngleich erwartet wird, dass diese Vorschrift nie in die EG-Richtlinien übernommen wird, bleibt die bestehende EG-Richtlinie 71/320/EWG mit der letzten Änderung 2002/78/EG vorläufig unverändert. Die Verwendung von Auflaufbremsen an (Drehschemel)Anhängern mit schwenkbarer Zugeinrichtung bleibt daher vorläufig erlaubt, wenn die EG-Richtlinie Anwendung findet.

Auflaufbremsen, für die ein EG-Zertifikat erteilt wurde, müssen in allen angeschlossenen Ländern zugelassen werden. Auch zum Beispiel in Dänemark, das sich zusammen mit Deutschland für die Änderung der ECE-Vorschrift eingesetzt hat und wo die Anwendung von Auflaufbremsen bei Anhängern mit schwenkbarer Zugeinrichtung aufgrund nationaler Gesetzgebung bereits länger verboten ist.

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