08.07.2019

Folgen neue Emissionsanforderungen für Mehrstufen-Hersteller


Während der letzten Jahre gab es in Bezug auf Fahrzeugemissionen viel zu tun.
Zum 01.09.2019 treten folgende Änderungen in Kraft, wobei wir hier die Folgen für Hersteller von in mehreren Stufen gebauten Fahrzeugen erläutern.

Um eine Mehrstufen-Zulassung handelt es sich, wenn Sie ein gekauftes Basisfahrzeug vor Zulassung auf- oder umbauen.
Ab September müssen - in vielen Fällen - auch für diese fertiggestellten Fahrzeuge die neuen Emissionswerte bestimmt werden.

Was Emissionen anbelangt, sind, grob gesagt, 2 Gesetzgebungssätze von Bedeutung (hier auf Mehrstufen-Fahrzeuge konzentriert).
Dabei ist die Referenzmasse des Fahrzeugs (≈ "Leergewicht + 25kg") ein entscheidender Wert.

Emissionen "leicht" (EG 715/2007)

WLTP ist das neue Testverfahren für die Emissionen und den CO2-Ausstoß von PKWs und leichten Firmenwagen.
In den WLTP-Vorschriften (Verordnung (EU) 2017/1151) sind auch Vorschriften zur Ermittlung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen im Fall einer Mehrstufen-Zulassung enthalten. Die Vorschriften gelten bereits jetzt insbesondere für Fahrzeuge der Kategorien M1, M2 und leichte (Klasse I< 1305 kg) Fahrzeuge N1.
Zum 01.09.2019 kommen die schwereren Kategorien hinzu, wodurch diese Änderung Folgen für mehr Hersteller der 2. Phase haben wird.

Die Verordnung (EU) 2017/1151 findet nur Anwendung auf Fahrzeuge mit einer Referenzmasse <2610 kg und unter bestimmten Bedingungen <2840 kg.
Darüber hinaus sind die Anforderungen gemäß der Verordnung (EU) 595/2009 ausschlaggebend.

Emissionen "schwer" (EU 595/2009)

Die Verordnung (EU) 595/2009 gilt für Kraftfahrzeuge der Kategorien M1, M2, N1 und N2 mit einer Referenzmasse von mehr als 2610 kg (bzw. 2840kg) und für alle Kraftfahrzeuge der Kategorien M3 und N3.
Darin sind noch keine speziellen Vorschriften zur Ermittlung der Emissionen von Mehrstufen-Fahrzeugen enthalten.
Allerdings sieht diese Verordnung die Zulassung von (unvollständigen) Basisfahrzeugen mit einer Referenzmasse von weniger als 2610 kg vor, wenn der Hersteller nachweisen kann, dass alle Karosseriekombinationen, die gemäß der Erwartung auf dem noch unvollständigen Fahrzeug angebracht werden, die Referenzmasse des Fahrzeugs auf über 2610 kg erhöhen.
Dies ist insbesondere wichtig für Mehrstufen-Fahrzeuge, die nach Fertigstellung eine Referenzmasse von mehr als 2610 kg aufweisen.

Je nach der letztendlichen Referenzmasse des fertiggestellten Fahrzeugs fällt das Endprodukt somit unter die Anforderungen für "schwere" oder "leichte" Emissionen.
Für die Zulassung des Fahrzeugs muss anschließend geprüft werden, ob das fertiggestellte Fahrzeug noch mit der Emissionszulassung des Basisfahrzeugs übereinstimmt.

Folgen fertiggestellte ("vollständige") Fahrzeuge

Wenn das fertiggestellte Fahrzeug unter die Emissionsanforderungen "schwer" fällt und die Zulassung des Basisfahrzeugs dies ebenfalls vorsieht, werden vorläufig die Ausstoßwerte des Basisfahrzeugs übernommen.

Für die fertiggestellten WLTP-Fahrzeuge (Emission "leicht") erfolgt die Bestimmung der CO2-Emission hauptsächlich mithilfe eines Berechnungsinstruments ('Tool') des Herstellers des Basisfahrzeugs.
Dieses Tool muss Ihnen daher zur Verfügung stehen und die Spezifikationen des fertiggestellten Fahrzeugs müssen innerhalb der Bereiche dieser Berechnung liegen.

Wenn das fertiggestellte Fahrzeug vollständig außerhalb der Emissionszulassung des Basisfahrzeugs liegt, ist der Hersteller der 2. Phase selbst für die Emission verantwortlich.

Herstellern mit Mehrstufen-Typzulassung wird empfohlen, sich kurzfristig mit dem Hersteller des Basisfahrzeugs in Verbindung zu setzen.
Finden Sie dabei heraus, welches der neueste Stand der (Basis-)Fahrzeugzulassung ist und welche Emissionszulassungen darin enthalten sind.
Fragen Sie gleichzeitig nach der Verfügbarkeit des Berechnungstools und den eventuellen Anwendungsbedingungen.

Anschließend kann HESTOCON Sie natürlich auch weiter begleiten, um die zum 01.09.2019 in Kraft tretenden Änderungen in Ihrer Mehrstufen-Typzulassung zu verarbeiten.

nach oben

 
31.01.2019

Montage von Reifen mit R117-Zulassung


Neue Fahrzeuge müssen mit Reifen ausgestattet sein, die für Aspekte wie Geräuschemission, Rollwiderstand und Grip zugelassen sind. Dies gilt für alle Fahrzeugklassen, die unter die Rahmenrichtlinie 2007/46/EG fallen.

In der Übereinstimmungsbescheinigung (COC) für Anhänger (Kategorie O) müssen weder die Genehmigungsnummer noch die spezifischen Codes des Reifens angegeben werden. Für andere Fahrzeugklassen ist im COC nur die Rollwiderstandsklasse vorgeschrieben.

Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der Fahrzeughersteller in jedem Fall für die Montage von korrekt kodierten Reifen verantwortlich ist.

Gegebenenfalls - zum Beispiel in Österreich - muss bei der Zulassung des Fahrzeugs nachgewiesen werden können, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist daher ratsam, die Kodierung der montierten Reifen in den Kommentaren (52.) des COC zu erwähnen.

Im Jahr 2014 haben wir Sie bereits über diese Anforderungen informiert. Ab November 2018 ist die nächste Phase in Kraft getreten. Reifen, die nicht nach diesen Anforderungen zugelassen sind, dürfen nicht mehr an neue Fahrzeuge montiert werden.

Nach dem 1. November 2018 dürfen nur noch Reifen montiert werden, die folgende Kodierungen aufweisen:

  • Eine Zulassungsnummer, die mit dem Buchstaben "E" beginnt;
  • Die Kodierung "S2",
  • Die Kodierung "W" (nur bei C1-Reifen);
  • Den Code "R2" für C1- und C2-Reifen. Für C3-Reifen gilt dies erst ab 01.11.2020.

Achtung: Für nach dem 1 november 2017 ausgestellte Fahrzeugtypgenehmigungen (WVTA) müssen alle Reifen (C1, C2 und C3) bereits die Codes "S2" und "R2" und die C1-Reifen auch den Code "W" haben.

Von den obigen Angaben sind nur einige Reifentypen ausgenommen, darunter Reifen mit einem Felgendurchmesser von 10" oder kleiner.

Der Vollständigkeit halber folgt hier noch eine Übersicht über die Reifen verschiedener Kategorien:

  • C1-Reifen, zugelassen gemäß Reglement R30;
  • C2-Reifen, zugelassen nach Reglement R54 mit einem Load-Index von ≤ 121 und einem Geschwindigkeitssymbol ≥ N;
  • C3-Reifen, zugelassen gemäß Reglement R54 mit
    • oder einem Load-Index von ≥ 122/LI>
    • oder einem Load-Index von ≤ 121 und einem Geschwindigkeitssymbol ≤ M

HESTOCON bietet Ihnen verschiedene Dienstleistungen an, um Ihre Typgenehmigungen anzufordern, zu pflegen und auf dem neuesten Stand zu halten. Durch das Outsourcing dieser speziellen Aktivitäten können Sie sich auf Ihre Prioritäten konzentrieren.

Interessiert? Kontaktieren Sie uns.

nach oben

 
25.09.2017

Nationalen Zulassungsanforderungen landwirtschaftliche Anhänger in Belgien und den Niederlanden


Am 1. Januar 2016 ist die Verordnung (EU) 167/2013 in Kraft getreten. Damit ist es möglich auch für Anhänger und gezogene Maschinen für land- und forstwirtschaft eine europäische Zulassung zu beantragen.

Ein Teil der Anforderungen ist ähnlich mit dem, was wir bereits von den Schnellverkehrsfahrzeugen kennen. Dabei ist an die Anforderungen in Bezug auf Unterfahrschütze, Einbau der Beleuchtung, Platz des Kennzeichens, Spritzschutz usw. zu denken. In anderen Bereichen werden völlig neue technische Anforderungen eingeführt.

Für Anhänger und gezogene Maschinen für land- und forstwirtschaft kann der Hersteller laut dieser Verordnung eine europäische Zulassung beantragen oder sich dafür entscheiden, eine nationale Zulassung im Land der Zulassung zu beantragen. Eine nationale Zulassung ist nur im Ausstellungsland gültig. Dem steht gegenüber, dass bei nationalen Zulassungen abweichende Vorschriften anwendbar sein können.

Ausgehend von der Verordnung (EU) 167/2013 werden in verschiedenen Ländern jetzt auch die nationalen Zulassungsanforderungen überprüft.

Niederlande

In den Niederlanden waren zuvor keine Zulassungsanforderungen festgelegt. Um gezogene landwirtschaftliche Fahrzeuge für den Verkehr zuzulassen, fanden nur die "Permanente Eisen" (ständigen Anforderungen) Anwendung. Da hat es mit der kürzlichen Änderung der "Regeling Voertuigen" (Fahrzeugregelung) eine Veränderung gegeben.

Zulassungsanforderung ab 01.01.2018

Neufahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2017 auf der Straße zugelassen werden, müssen anhand der Anforderungen geprüft werden, die in dem "Wijze van keuren voor Land- of bosbouwvoertuig T, C, R en S" (Prüfverfahren landwirtschaftliche Fahrzeuge) festgelegt sind. Die Anforderungen decken sich größtenteils mit den europäischen Vorschriften, abgesehen von einigen Ausnahmen zum Beispiel hinsichtlich der Fahrzeugbreite.

Belgien

In Belgien war es bereits möglich, für Anhänger und gezogene Maschinen für land- und forstwirtschaft eine Anerkennung als Sonderkonstruktionsfahrzeug (PVB - Benennungsprotokoll) oder ein Zulassungsprotokoll (PVG) zu beantragen. Mit Inkrafttreten der Europäischen Verordnung wird eine erhebliche Anzahl Fahrzeuge künftig nicht mehr als PVB anerkannt, weil sie unter die Verordnung (EU) 167/2013 fallen. Gleichzeitig wird auch eine Anzahl technischer Anforderungen verschärft, d.h. den Europäischen Vorschriften angepasst.

PVB-Beantragung noch bis 1. Januar möglich

Für Fahrzeuge der Kategorien R und S (Anhänger und gezogene Maschinen) ist es noch möglich, bis zum 1. Januar 2019 eine PVB-Zulassung als Fahrzeugtyp zu erhalten. Für Fahrzeuge der Kategorien T und C muss der PVB-Antrag vor dem 1. Januar 2018 gestellt worden sein. In beiden Fällen ist das PVB dann noch bis zum 1. Januar 2020 gültig. In allen anderen Fällen werden die (strengeren) Anforderungen aus einem noch zu veröffentlichenden Beschluss anwendbar sein.

Natürlich kann HESTOCON Sie in Bezug auf die Möglichkeiten beraten und bei den Zulassungsanträgen begleiten. HESTOCON besitzt eine mehr als 35-jährige Erfahrung in der Beantragung von Zulassungen in mehreren europäischen Mitgliedsstaaten. Wenn Sie diese speziellen Arbeiten nach außen vergeben, haben Sie Raum für Ihre eigenen Prioritäten.

Interessiert? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf

nach oben

 
21.09.2016

CE-Kennzeichnung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG


Als Hersteller sind Sie für die Lieferung eines sicheren Produkts verantwortlich.

Durch Anbringung der CE-Kennzeichnung garantiert der Hersteller, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Eine der europäischen Produktrichtlinien, die unter die CE-Kennzeichnung fällt, ist die Maschinenrichtlinie (EU-Richtlinie 2006/42/EG).

Produkte fallen unter diese Richtlinie, wenn sie eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Zusammensetzung aus Teilen, die in anderer Weise als nur menschliche Kraft bewegbar sind
  • Hebe-/Hubvorrichtungen auf Basis menschlicher Kraft
  • Hebe-/Hubgeräte (z.B. Ketten, Kabel und Transportösen)
  • Verwechselbare Ausrüstungsstücke (z.B. Frontlader und Mäher für Traktoren)
  • Entfernbare mechanische Übertragungsvorrichtung (z.B. Gelenkwellen)
Damit soll gesagt werden, dass auch mehrere Anhängermodelle unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen. Auch wenn der Anhänger schon eine europäische Typengenehmigung besitzt, müssen noch die Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie erfüllt werden.


Kipper

Signalwagen

Folglich ist es Ihre Pflicht, die Sicherheit zu gewährleisten und zu verhindern, dass die Personen, die Ihre Produkte verwenden, unannehmbaren Risiken ausgesetzt sind. Auch wenn Sie Produkte von Herstellern importieren, die außerhalb der EU hergestellt wurden, sind Sie möglicherweise für die CE-Kennzeichnung verantwortlich.

Für jeden EU-Mitgliedsstaat sind diese Sicherheitsanforderungen als nationale Gesetze implementiert. Das bedeutet , dass Marktaufseher die Konformität der auf dem Markt angebotenen Maschinen kontrollieren.

HESTOCON kümmert sich auch um Ihre CE-Kennzeichnung
Wir können Sie bei allen Schritten begleiten, die für eine CE-Konformitätserklärung erforderlich sind:

  • Funktionelle Analyse und Funktionstest;
  • Risikoanalyse gemäß EN-ISO 12100:2010 mithilfe der drei Phasen der Risikoverringerung;
  • Zusammenstellung der Technischen Dokumentation mit Anleitung, Zeichnungen, Berechnungen und ergänzenden (Test-)Berichten;
  • Entwurf der CE-Konformitätserklärung für das Endprodukt (bei nicht vollendeter Maschine: Integrationserklärung).


Stabilitätstest Kipper für CE-Kennzeichnung

Wir besitzen ein spezialisiertes Team, das Ihnen dabei hilft, dass Ihr Produkt die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt. Neben Anhängern sind wir auch bei der CE-Kennzeichnung von industriellen Produkten, Karosserien und landwirtschaftlichen Maschinen behilflich.

Interesse? Sie können sich jederzeit an uns wenden: +31 (0)76 5729000 oder www.hestocon.com

nach oben

 
07.09.2016

HESTOCONline ist noch besser geworden!


Ab sofort können alle Anwender vonHESTOCONline von folgenden Änderungen profitieren:

  • Status-Aktualisierungen per E-Mail
    • 2x pro Jahr erhalten Sie eine automatische Aktualisierung per E-Mail;
    • Sind alle Genehmigungen aktuell? Es wurden keine Gesetzesänderungen gefunden, auf die Sie reagieren müssen;
    • Müssen eine oder mehrere Genehmigungen aktualisiert werden? Sie können sich direkt anmelden und genau sehen, bei welcher Änderung eine Ergänzung erforderlich ist.
  • Genehmigungen selber hochladen
    • Sie können jetzt selber neue Genehmigungen als Anlage in das System hochladen;
    • Unsere Ingenieure erhalten eine entsprechende Nachricht und kümmern sich für Sie um die Kopplung mit dem entsprechenden Gesetz.
  • Multichapter-Gesetzgebung
    • In der Multichapter-Gesetzgebung stehen mehrere Themen und damit auch mehrere Eingangsdaten zur Debatte;
    • Das ist beispielsweise der Fall bei Verordnung (EU) 167/2013 (Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) und (EU) 168/2013 (Zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge);
    • Durch einige Änderungen können wir diese Gesetze besser verarbeiten, und dadurch ist HESTOCONline zukunftsfähig.
  • Beratungsgespräch
    • Als HESTOCONline-Abonnent haben Sie zu einem attraktiven Preis Anrecht auf ein jährliches Beratungsgespräch mit einem unserer Berater;
    • Dabei werden nur die Fahrtkosten berechnet.

Falls Sie HESTOCONline noch nicht nutzen, finden Sie nachfolgend noch eine kurze Erläuterung.

HESTOCONline ist die Verbindung zwischen Ihren Typengenehmigungen und den geltenden Gesetzen. Sind Ihre Genehmigungen noch aktuell? Oder ist in Kürze eine Ergänzung erforderlich? Sie können den Status Ihrer Genehmigung zu jeder Tageszeit auf Ihrem PC, Tablet oder Smartphone prüfen. Natürlich wird dabei genau angegeben, welche Gesetze für Sie wichtig sind und können Sie diese anschließend auch direkt öffnen.

Mit HESTOCONline können Sie die COP-Anforderungen, um über alle Gesetzesänderungen auf dem Laufenden zu bleiben, einfach erfüllen. Natürlich können Sie HESTOCONline auch verwenden, wenn Ihre Genehmigungsanträge nicht von HESTOCON bearbeitet werden.

Interesse? Sie können sich jederzeit an uns wenden: +31 (0)76 5729000 oder www.hestocon.com

nach oben

 
01.06.2016

Anpassung Regelung R58 in Bezug auf Unterfahrschutz


Am 18. Juni 2016 tritt die angepasste Regelung R58.03 für den hinteren Unterfahrschutz in Kraft.

Das Anfangsdatum für neue Typzulassungen ist der 1. September 2019 und ab 1. September 2021 dürfen Fahrzeuge durch einen Mitgliedsstaat abgelehnt werden, wenn sie diese Anforderungen nicht erfüllen.

Wir haben für Sie die wichtigsten Schwerpunkte zusammengefasst.

Wie schon früher, dürfen bestimmte Fahrzeugkategorien vereinfachte Anforderungen , erfüllen. Dabei ist kein Test erforderlich:

Fahrzeugkategorie A. Profilhöhe B. Profilfläche (pro einzelnes Teil) C. Bodenfreiheit (bei unbeladenem Fahrzeug) E. Abstand bis zum Heck
M1, M2, M3, N1, O1, O2 - - max. 550 mm max. 450 mm

Wenn allerdings die vollständigen Anforderungen Anwendung finden, gilt Folgendes:

Abmessungen Stoßstangenprofil
Kennzeichen Fahrzeugkategorie A. Profilhöhe B. Profilfläche (pro einzelnes Teil)
Fahrzeugen mit Ladebühne Alle min. 100 mm höhe min. 350 cm2
Ohne Ladebühne N2>8t, N3, O3, O4 min. 120 mm höhe min. 420 cm2
M1, M2, M3, N2=<8t, O1, O2 min. 100 mm höhe min. 350 cm2
Alle Fahrzeugen Kategorie G min. 100 mm höhe min. 350 cm2

Bodenfreiheit (bei unbeladenem Fahrzeug)
Kennzeichen Fahrzeugkategorie C. Vor dem Test D. Nach dem Test
  M1, M2, M3, N2=<8t, O1, O2 max. 55 mm -
Hydropneumatische, hydraulische oder pneumatische Federung oder automatische Höhenregulierung N2>8t, N3, O3, O4 max. 450 mm C. + 60 mm
oder
hintere Überhangwinkel max. 8° (max 550mm) max. 600 mm
keine hydropneumatische, hydraulische oder pneumatische Federung oder automatische Höhenregulierung N2>8t, N3, O3, O4 max. 500 mm C. + 60 mm
oder
hintere Überhangwinkel max. 8° (max 550mm) max. 600 mm

(horizontaler) Abstand bis zum Heck
Kennzeichen Fahrzeugkategorie E. Vor dem Test F. Beim Test (einschließlich plastischer und elastischer Verformung)
  M1, M2, M3, N2=<8t, O1, O2 - max. 400
N2>8t, N3 max. 300 mm max. 400 mm
Fahrzeugen mit Ladebühne O3, O4
Kipplader O3, O4
Ohne Ladebühne, kein Kipplader O3, O4 max. 200 mm max. 300 mm

Testkräfte
Kennzeichen Fahrzeugkategorie G. H. I.
  Alle 180 kN oder 85% der MTG 100 kN oder 50% der MTG 100 kN oder 50% der MTG
Fahrzeugen mit Ladebühne Alle 144 kN oder 68% der MTG 80 kN oder 40% der MTG 80 kN oder 40% der MTG
Kipplader Alle
Ohne gesonderte Kabine N2=<8t 100 kN oder 50% der MTG 50 kN oder 25% der MTG 50 kN oder 25% der MTG
G.: Nacheinander an 2 Stellen symmetrisch auf 350-500 mm aus der Mitte
H.: Nacheinander an 2 Stellen symmetrisch auf 300 mm ab Außenseite
Reifen oder Unterfahrschutz
I.: An 1 Stelle in der Mitte zwischen den Punkten H.

Ferner ist zum Beispiel die Verpflichtung hinzugekommen, bei verstellbarer Lage des Unterfahrschutzes mittels eines Etiketts (min. 60x120 mm) die Standardposition anzugeben.

Natürlich wurden hier nicht alle Anforderungen ausführlich behandelt. Es sind Ausnahmen möglich, zum Beispiel für Fahrzeuge mit einer Breite unter 2m oder Fahrzeugen, bei denen sich das Vorhandensein eines Unterfahrschutzes nicht mit dem Einsatzzweck verträgt.

HESTOCON kann Sie bei der Beantragung von Zulassungen nach R58.03 begleiten. Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Dienstleistungspaket in den Bereichen Registrierungen, COP, Typzulassung und CE. Nehmen Sie bezüglich weiterer Informationen Kontakt mit uns auf!

nach oben

 
31.07.2015

Europäische Zulassung von Fahrzeugen für die Land- und Forstwirtschaft


Die Hersteller von (gezogenen) Landmaschinen mussten lange auf die Möglichkeit warten, mit einer Fahrzeuggenehmigung in ganz Europa ausliefern zu können.

Am 1. Januar 2016 gilt die Verordnung (EU) 167/2013. Damit ist es auch möglich, eine europäische Zulassung für Anhänger und mobile Maschinen für die Land- und Forstwirtschaft zu beantragen.

Bezüglich der technischen Anforderungen verweist (EU) 167/2013 auf mehrere andere EU-Verordnungen und ECE-Richtlinien. Ein Teil der Anforderungen stimmt mit dem überein, was wir bereits von schnellen Verkehrsfahrzeugen kennen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Unterfahrschutz, Anbau Beleuchtungseinrichtungen, Anbringungsstelle Kennzeichen, Spritzschutzvorrichtungen usw.

In anderen Bereichen werden ganz neue Anforderungen eingeführt:

  • Es muss in ausreichendem Maß auf die Sicherheitsaspekte des Fahrzeugs geachtet werden, wozu der Schutz vor mechanischen Gefahren und die Sicherheit elektrischer Systeme gehören.
    • Dabei wird gleichzeitig auf die Anforderungen für die CE-Kennzeichnung (Maschinenrichtlinie) geachtet, die auch für diese Fahrzeuge verbindlich sind.
    • Zu diesem Zweck müssen das Handbuch, eventuell der Inhalt des technischen Dossiers und ein Muster der Konformitätserklärung vorgelegt werden.
    • Der Inhalt des Handbuchs muss die Norm ISO3600:1996 erfüllen.
    • Weitere Informationen über die CE-Kennzeichnung enthält unser vorheriger Newsletter.
  • In Bezug auf Maschinen werden auch Anforderungen an folgende Vorrichtungen gestellt:
    • Abschirmungen und Schutzausrüstungen;
    • Sicherungen gegen unbefugte Benützung und
    • Warnhinweise und Kennzeichnungen auf dem Fahrzeug.

Nachdem sowohl administrativ als auch beim tatsächlichen Fahrzeug sichergestellt wurde, dass alle gestellten Anforderungen erfüllt sind, wird die Typgenehmigung erteilt. Diese Genehmigung wird in allen europäischen Mitgliedsstaaten anerkannt. Deshalb ist es nicht mehr erforderlich, in jedem Land erneut einen Genehmigungsantrag einzureichen.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Ihre Exportchancen vergrößern sich, auch wenn es sich nur um eine begrenzte Anzahl an Fahrzeugen handelt. Viele Hersteller sind nicht erbaut über die administrativen Vorschriften und die Zeit, die investiert werden muss, um die neuen Richtlinien kennen zu lernen.

Die Vergabe dieser sehr speziellen Tätigkeiten ermöglicht es Ihnen, sich auf Ihre Prioritäten zu konzentrieren. HESTOCON besitzt über 35 Jahre Erfahrung bei der Beantragung von Genehmigungen in mehreren europäischen Mitgliedsstaaten. Wir haben einen sehr guten Ruf, und deshalb verweisen die Behörden immer wieder auf uns.

Zögern Sie nicht länger, und bereiten Sie sich auf die Zukunft vor.

nach oben

 
30.06.2015

CE-Kennzeichnung


Produkte, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft auf den Markt gebracht werden, müssen die Gesundheits- und Sicherheitsnormen der Gemeinschaft erfüllen.

Obwohl es keinen direkten Zusammenhang mit der Richtlinie 2007/46/EG für die ABE gibt, ist es tatsächlich zwingend eine CE-Konformitätserklärung mit bestimmten Anhänger zu liefern.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist das Hauptdokument, das einzuhalten ist. Darüber hinaus gibt es ergänzende CE-Richtlinien und EN-ISO-Normen, die für die Sicherheitsaspekte Ihres Produkts gelten können.

Diese Normen gelten auch für diejenigen Anhänger, die bewegliche Teile aufweisen, welche für Menschen gefährlich sein könnten. Zum Beispiel müssen Kipplader und kippbare Anhänger geprüft werden, um zu ermitteln, ob alle Risiken beim Betrieb ausgeschlossen oder minimiert sind.

Die Durchführung einer Risikobewertung, Erstellung eines Benutzer- und Wartungsanleitung und als letzte Maßnahme die Anbringung von Warn- und Anweisungsschildern, alles mit dem Ziel einer Reduzierung von Risiken auf ein Minimum, ist eine Notwendigkeit, um die durch das CE-Richtlinie geforderten Produktsicherheitsniveau zu erreichen.

HESTOCON kann Ihnen bei diesem Prozess der CE-Kennzeichnung behilflich sein.

Um Ihrem Produkt eine CE-Erklärung beifügen zu dürfen, müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Technisches Konstruktionsdokument bestehend aus:
    • Anleitung einschließlich "Exploded view" Zeichnungen, Verdrahtungsplan, Ersatzteilliste, Ausbau-, Wartungs-, Benutzer- und Sicherheitsanweisungen.
    • Berechnung der verwendeten Konstruktion;
    • Nachhaltigkeitstestbericht;
    • Prüfbericht über die Stabilität;
    • Berichte, CE-Konformitätserklärungen oder CE-Einbauerklärungen zu einzelnen Teilen, die im Produkt/in der Maschine verwendet werden.
  • Produktprüfung:
    • Inspektion und Funktionsprüfung des Produkts.
  • Risikobewertung:
    • Der Hersteller ist verpflichtet, das Risiko eines falschen und unsicheren Gebrauchs der Ausrüstung zu minimieren;
    • Umstände, unter denen der Hersteller das Risiko nicht ausschließen kann, müssen entsprechend einer Klassifizierungstabelle deutlich beschrieben werden;
    • Die Risikobewertung muss EN-ISO 12100 entsprechen.
  • Europäischer Vertretung:
    • Falls ein Produkt von einem Hersteller hergestellt wird, der sich außerhalb der Europäischen Union befindet, muss eine Firma oder Person mit Sitz in der EU zum europäischen CE-Vertreter eingesetzt werden.

HESTOCON kann wie folgt unterstützen:

  • HESTOCON kann wie folgt unterstützen:
  • Durchführung der Risikobewertung;
  • Prüfung des Technischen Konstruktionsdokuments;
  • Prüfung und Anpassung des Benutzerhandbuchs an die CE-Normen
  • Produktinspektion und Funktionsprüfung;
  • Entwurf der CE-Konformitätserklärung (oder Einbauerklärung im Fall eines nicht kompletten Produkts).

HESTOCON verfügt über ein engagiertes Team, das Ihnen dabei helfen kann, für Ihr Produkt die CE-Zulassung zu erhalten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an HESTOCON.

nach oben

 
25.03.2015

Geänderte Verordnung für Spritzschutzsysteme


Am 24.02.2015 hat es eine interessante Änderung bei der Vorschrift über die Montage von Spritzschutzsystemen gegeben. Als Folge müssen an leichten Anhängern der Kategorien O1 und O2 und an Kraftfahrzeugen der Kategorien N1 und N2 keine Schmutzfänger mehr montiert werden.

Die Verordnung (EU) 2015/166 ist eine Ergänzung der Allgemeinen Sicherheitsverordnung (EU) 661/2009 und ändert auch die Verordnung, in der die Vorschriften für die Installation von Spritzschutzsystemen festgelegt sind ((EU) 109/2011).

Der Hersteller kann jetzt auch wahlweise die Vorschriften verwenden, die für die Fahrzeugkategorie M1 (Radabdeckungen (EU) Nr. 1009/2010) festgelegt wurden. Betroffen sind folgende Fahrzeuge:

  • Fahrzeuge der Kategorien N1 und N2 mit einem zulässigen Gesamtgewicht im beladenen Zustand von max. 7,5 t und
  • leichte Anhänger der Kategorien O1 und O2.

Hinsichtlich der ‚regulären' Anforderungen kann von einer Lockerung gesprochen werden: Ein kleinerer Bereich muss von einer Radabdeckung abgedeckt werden, und es sind keine Schmutzfänger mehr erforderlich.

Um diese Vorschrift bei bestehenden Typengenehmigungen verwenden zu können, müssen diese mithilfe einer Erweiterung angepasst werden.

HESTOCON kann Ihre (Typ-) Genehmigungsanträge für Sie übernehmen, und diese neuen Vorgaben werden dann natürlich sofort berücksichtigt. Bei Fragen zur Verordnung (EU) 109/2011 oder anderweitigem Informationsbedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

nach oben

 
08.04.2014

HESTOCONline


Fahrzeug-Gesetzgebung ist komplex. Für jedes Fahrzeug gelten mehrere europäische Vorschriften und Verordnungen.

Wenn Sie nicht rechtzeitig feststellen, welche Folgen die rechtlichen Änderungen für Sie haben, kann dies Ihre Lieferungen gefährden!

Auch wenn Sie über eine (Typ)Zulassung verfügen, kann es sein, dass die Zulassung infolge gesetzlicher Änderungen angepasst werden muss. Für die Produktionskonformität (COP) müssen Sie sich deshalb aktiv über diese Änderungen und deren Auswirkungen auf Ihre Produktion informieren.

HESTOCONline ist das perfekte Tool, um online und somit jederzeit auf einfache Weise Einblick in angenommene Gesetzesänderungen und die Folgen für Ihre (Typ)Zulassung zu erlangen.

HESTOCONline kann mit PC, Tablet oder Smartphone mit Internetverbindung eingesetzt werden. Natürlich können Sie HESTOCONline auch nutzen, wenn Ihre Zulassungsanträge nicht durch HESTOCON gestellt wurden.

auf vielfachen Wunsch: INTERNE AUDITS
Ergänzend und auf vielfachen Wunsch können wir Ihnen ein jährliches internes Audit für das COP-Qualitätssystem anbieten.

Bei diesem Audit werden wir mit Ihnen gemeinsam einen Überblick über die Änderungen bei Gesetzgebung, Fahrzeugen und Organisation erarbeiten und prüfen, welche Folgen diese für das Qualitätssystem haben.

Standardmäßig besteht der Vertrag für interne Audits aus:

  • einem Abonnement (1 Login) auf HESTOCONline
  • einmal jährlich einem Besuch bei Ihrer Firma während 1 Tagesteils
  • einem Bericht über die erforderlichen Änderungen
Erweiterungen dieses Pakets sind natürlich möglich.

Nehmen Sie bezüglich ergänzender Informationen oder einer Demonstration mit uns Kontakt auf!

nach oben

 
21.03.2014

GSR - Erweiterung Genehmigungen bevor 1. November 2014


Für diverse Fahrzeugteile (Themen) gibt es neben einer EG-Richtlinie eine - häufig entsprechende - ECE-Regelung. Das macht die Aufrechterhaltung der Gesetzgebung unnötig kompliziert. Die "Allgemeine Sicherheitsverordnung" oder General Safety Regulation (GSR), muss hier eine entsprechende Änderung bewirken.

Einfach ausgedrückt werden die EG-Teilrichtlinien aufgehoben und müssen die ECE-Regulierungen und neuen EU-Verordnungen mit Einführung der Allgemeinen Sicherheitsverordnung angewandt werden.

Am 1. November 2012 wurde die in Verordnung (EG) 661/2009 (Allgemeine Sicherheitsverordnung - GSR) gennannte Rechtsvorschrift für neu zu erstellende Typgenehmigungen von Fahrzeugen verbindlich. So wird für das Thema "Bremsen" nicht länger die Richtlinie 71/320/EWG, sondern jetzt nur die ECE-Verordnung R13 angewandt.

Ab 1. November 2014 wird die von der Allgemeinen Sicherheitsverordnung geforderte Vorschrift für alle neuen Fahrzeuge Pflicht. Das bedeutet, dass bestehende Typengenehmigungen vor diesem Datum mit der Allgemeinen Sicherheitsverordnung in Einklang gebracht werden müssen. In vielen Fällen wird die Allgemeine Sicherheitsverordnung nach diesem Datum auch für individuelle Zulassungsanträge angewandt werden.

Die genauen Änderungen variieren für jedes Fahrzeug, Thema und Genehmigungsdatum:

  • In einigen Fällen ist die Anpassung nur verwaltungstechnischer Art und braucht nur ein neuer Prüfbericht gemäß der neuen Gesetzgebung abgegeben werden.
  • In anderen Fällen haben die Anpassungen größere technische Auswirkungen. So heißt es in Verordnung R13 über Deichselanhänger, dass diese nicht auflaufgebremst sein dürfen. Im Rahmen von Richtlinie 71/320/EWG war das noch gestattet.
  • Außerdem steht in der Allgemeinen Sicherheitsverordnung, dass Typengenehmigungen, die vor dem 1. November 2012 erteilt wurden, unter bestimmten Voraussetzungen gültig bleiben und zu ergänzen sind.
    • Folglich können einige bestehende EG-Genehmigungen auch noch nach dem 1. November 2014 wirksam sein, solange die Vorschriften nicht geändert wurden und die neue EG-Verordnung tatsächlich angibt, dass alte Genehmigungen gültig bleiben;
    • Bei den Themen, für die die ECE-Verordnungen jetzt angepasst werden müssen, ist jeweils angegeben, ob die alten Genehmigungen noch gültig bleiben. Beim Thema "Beleuchtungsanlage" z.B. bleiben die alten Genehmigungen auf Basis von 76/756/EWG gültig. Die Bremsengenehmigungen gemäß 71/320/EWG müssen jedoch vor dem 1. November 2014 in ECE R13-Genehmigungen umgeändert worden sein.

Es ist zu erwarten, dass die unterschiedlichen Behörden vor November 2014 mit Anfragen überhäuft werden, was zu längeren Bearbeitungszeiten führen wird. Warten Sie deshalb mit Ihren Anfragen bzgl. der Ergänzung(en) nicht zu lange.

Vergessen Sie auch nicht, dass Sie als (Fahrzeug-)Hersteller selbst für die Übereinstimmung der Produktion verantwortlich sind und sich aktiv über Gesetzesänderungen und die jeweiligen Folgen für Ihre Genehmigungen informieren müssen.

Mit HESTOCONline haben Sie da eine Sorge weniger, da die Eingangsdaten der Allgemeinen Sicherheitsverordnung in HESTOCONline bereits integriert sind.

HESTOCONline-Anwender können im Fenster "Meine Genehmigungen" bereits deutlich erkennen, welche Genehmigungen innerhalb eines Jahres oder innerhalb von 3 Monaten angepasst werden müssen.

nach oben

 

Lijndonk 4, unit 8
4825 BG Breda
NIEDERLANDE

Tel: +31 (0)76 572 90 00
E-mail: info@hestocon.com